Ich verstehe den Wunsch nach Beteiligung. Dennoch stelle ich mir die Frage ob ein permamentes Rederecht und eine permanete Anwesenheit von einer unbegrenten Anzahl an Studierenden in Exekutiven Gremien sinnvoll ist.
Wir können von der Uni dies nur verlangen, wenn wir selber bereit sind genau diesen Schritt auch in der Studierendenschaft umzusetzen. Sind wir bereit im AStA-Plenum und den AKs im AStA, im StuPa und in den Ausschüssen des StuPa (hervorzuheben ist hier der VGA) den Studierenden ein generelles Rederecht und eine genrelle Anwesenheit zuzusichern? Dies bedeutet, dass trotz Ausschluss der Öffentlichkeit niemand den Raum verlassen wird, wenn Personalentscheidungen, Verhandlungspositionen oder schwere Schicksale von Studierenden behandelt werden. Dies erachte ich nicht für sinnvoll. Wenn wir schon in der Studierendenschaft nicht bereit sind dies umzusetzen, sollten wir die Universität dazu nicht auffordern.
Kapitel: | Gerechte Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | Chris |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 18.10.2020, 21:15 |
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