Habe hier den Ä7 einmal überarbeitet. Da das Wort "arm" bei Betroffenen verletzende Assoziationen hervorholen kann, ist in diesem Antrag nun von finanziell und kulturell Benachteiligten die Sprache. (in Anlehnung an das AStA-Referat für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende)
Der Grund dafür, dass der Antrag die finanziell und kulturell benachteiligten Studierenden nicht auf ihre Kinder beschränkt, liegt darin, dass es beispielsweise auch geflüchtete Studierende aus dem syrischen Bildungsbürgertum gibt, die nun in Deutschland in erster Generation von Klassismus (neben Rassismus) betroffen sind.
Aus dem alten Antrag (Ä7):
Klassismus bezeichnet nicht nur die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft (Sozialisierung) sondern auch die Diskriminierung aufgrund der sozialen Position (Armut). Auch betrifft die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft nicht allein Arbeiter*innen-Kinder sondern beispielsweise auch Kinder von Arbeitslosen, welche je nach Modell ggf. nicht zu den Arbeiter*innen gezählt werden sondern einer eigenen Klasse darunter zugeordnet werden. Mittels der ergänzenden Nennung von "Menschen aus armen Verhältnissen" sollen sowohl Menschen aufgenommen werden, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft diskriminiert werden, die keine Arbeiter*innen-Kinder sind, als auch die Diskriminierung aufgrund der sozialen Position, d.h. Armut, einbezogen werden.
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